
Consilio hilft Ihnen dabei Sozialversicherung
In letzter Zeit hat die Arbeit von zu Hause aus stark zugenommen, insbesondere nach Covid. Dies kann weitreichende Folgen für Grenzgänger haben, da die Anwendung der Sozialversicherungsgesetzgebung in das Wohnsitzland verlagert werden kann.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Wohnsitzland des Arbeitnehmers beginnen muss. Oder, wenn dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten, eine Homeoffice-Meldung – Telearbeit – bei den Behörden auf der anderen Seite der Grenze abgeben.
Seit der Einführung des WNRA-Gesetzes haben sich die Dinge auch für Regierungsangestellte geändert, weil sie den Beamtenstatus verloren haben. In Europa können Sie immer nur in einem Land sozialversichert sein und dies wird durch eine europäische Verordnung festgelegt. Consilio Tax & Law hilft Ihnen gerne weiter.